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Zentrales Vorsorgeregister feiert seinen 10. Geburtstag

Pressemitteilung der Bundesnotarkammer 

02. März 2015 – Das Zentrale Vorsorgeregister feiert dieser Tage seinen zehnten Geburtstag. Mit Wirkung zum 1. März 2005 trat die Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister in Kraft. Diese Verordnung beinhaltet die praktisch wichtigste Rechtsgrundlage für den Registerbetrieb, den die Bundesnotarkammer seit nunmehr zehn Jahren im staatlichen Auftrag wahrnimmt.

Die Anfänge des Vorsorgeregisters gehen sogar noch weiter zurück: Bereits im Frühjahr 2003 hatten Notarinnen und Notare damit begonnen, Vorsorgevollmachten ihrer Mandantinnen und Mandanten auf freiwilliger Basis an die Bundesnotarkammer zu melden.

Das Zentrale Vorsorgeregister, das der Information der mit Betreuungsverfahren befassten Gerichte dient und dazu beiträgt, erteilte Vorsorgevollmachten im Ernstfall rechtssicher aufzufinden, war in den vergangenen zehn Jahren eine große Erfolgsgeschichte. Inzwischen sind rund 2,7 Millionen Vorsorgeurkunden registriert. Pro Jahr kamen zuletzt rund 400.000 neue Registrierungen hinzu. Etwa neun von zehn Registrierungen stammen von Notarinnen und Notare, die sie im Auftrag ihrer Mandantschaft vornehmen. Drei Viertel der registrierten Vorsorgeinstrumente beinhalten auch eine Patientenverfügung. Jedes Jahr erreichen das Zentrale Vorsorgeregister mehr als 200.000 Anfragen von Betreuungsgerichten, von denen in den vergangenen Jahren konstant knapp 10 % positiv beauskunftet wurden. Damit konnte seit Einführung des Zentralen Vorsorgeregisters in mehreren Hunderttausend Fällen die Einrichtung einer Betreuung vermieden werden.

Das Zentrale Vorsorgeregister hat in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, eine breitere Öffentlichkeit für das Thema „private Vorsorge“ zu interessieren und umfassend sowie objektiv über die bestehenden Vorsorgemöglichkeiten zu informieren. Neben den umfangreichen Informationsmaterialien, die in gedruckter Form sowie elektronisch über das Internetangebot des Zentralen Vorsorgeregisters verfügbar sind, erfolgt die Öffentlichkeitsarbeit auch über ein für alle Bürgerinnen und Bürger kostenloses Service-Telefon. Allein hierüber konnten Zehntausende Bürgeranfragen aufgenommen und bearbeitet werden.

Quelle: Bundesnotarkammer, http://www.bnotk.de