‹ Zurück zur Übersicht

Soll ich meine Vorsorgevollmacht registrieren lassen?

Das Zentrale Vorsorgeregister setzt sich immer mehr durch. 

08. November 2016. Vor über 10 Jahren hat der Gesetzgeber das Vorsorgeregister eingeführt. Dieses wird im staatlichen Auftrag von der Bundesnotarkammer geführt. Mittlerweile hat sich dieses durchgesetzt.

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) weist in ihrer jüngsten Ausgabe vom 3. November 2016 darauf hin, dass pro Jahr rund 400.000 neue Eintragungen im Vorsorgeregister erfolgen. Im Internet ist das zentrale Vorsorgeregister unter der Adresse www.vorsorgeregister.de erreichbar. Drei Viertel der registrierten Urkunden enthalten auch eine Patientenverfügung.

Nach Angabe der NJW erreichen das zentrale Vorsorgeregister jährlich mehr als 220.000 Anfragen von Betreuungsgerichten. Wenn die Auskunft des Vorsorgeregisters ergibt, dass eine Vorsorgevollmacht besteht und diese auch registriert ist, verhindert dies regelmäßig die Bestellung eines (fremden) Dritten zum Betreuer.

Derzeit können nach Angabe der NJW ca. 10 % aller Anfragen der Betreuungsgerichte positiv beantwortet werden, so dass eine Betreuerbestellung verhindert wird.

Die hohe Anzahl der Anfragen beim Vorsorgeregister zeigt, dass es im Regelfall überaus sinnvoll ist, eine notarielle Vorsorgevollmacht auch zu registrieren. Die dafür entstehenden Kosten sind überschaubar.

In Wuppertal ist eine Betreuungsbehörde bei der Stadt Wuppertal eingerichtet. Der Internetauftritt der Wuppertaler Betreuungsbehörde ist erreichbar unter www.wuppertal.de.

Wichtige Hinweise: Bei dem Blog und allen anderen Texten auf dieser Webseite handelt es sich nicht um verbindlichen Rechtsrat. Insbesondere kann hierdurch die individuelle und umfassende Beratung im Einzelfall nicht ersetzt werden. Die Nutzung der Inhalte des Blogs und der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers, ein Auftragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Notar kommt hierdurch nicht zustande.