‹ Zurück zur Übersicht

Wie entwickelt sich der Grundstücksmarkt in Wuppertal?

Der Grundstücksmarktbericht für die Stadt Wuppertal gibt Auskunft. 

09. April 2016. Notare sind für die rechtssichere Gestaltung des Grundstückskaufvertrages zuständig. Ob der Kaufpreis im Einzelfall angemessen ist, ist dagegen eine wirtschaftliche Frage, die Notare nicht beurteilen können. Es gibt aber gute allgemeine Quellen, aus denen man einen Überblick über den Wuppertaler Grundstücksmarkt gewinnen kann.

Wer einen Überblick über den Grundstücksmarkt in Wuppertal gewinnen will, sollte sich die Webseite Borisplus.nrw näher ansehen. Dort sind viele Informationen erhältlich, etwa die Bodenrichtwerte. Von besonderem Interesse ist der für Wuppertal jährlich aufgelegte Grundstücksmarktbericht: Auch in seiner kostenlosen und bei Borisplus downloadbaren Version ist er sehr informativ. Er zeichnet für Wuppertal ein Bild, das für viele Städte in Nordrhein-Westfalen gelten dürfte: Die Nachfrage nach Immobilien ist in Wuppertal hoch, das Angebot jedoch begrenzt. Dies hatte 2015 zur Folge, dass weniger Kaufverträge geschlossen wurden als 2014, die im Einzelfall gezahlten Preise im Vergleich zum Vorjahr aber angestiegen sind. So fanden in Wuppertal im Jahr 2015 insgesamt 14% weniger Immobilientransaktionen statt. Der dabei erzielte Geldumsatz ist aber nur um 5% niedriger als im Vorjahr.

Bei Wuppertaler Reihenhäusern, Doppelhaushälften und Einfamilienhäusern stiegen die Wiederverkaufspreise um 5-10%. Bei Wuppertaler Eigentumswohnungen stellte der Grundstücksmarktbericht einen Preisanstieg von 3 bis 7,5% fest. Auch bei Neubauten wurden steigende Preise verzeichnet.

Alle vorstehenden Informationen sind dem Grundstücksmarktbericht 2016 für Wuppertal entnommen. Der Grundstücksmarktbericht wird vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal herausgegeben.

Wichtige Hinweise: Bei dem Blog und allen anderen Texten auf dieser Webseite handelt es sich nicht um verbindlichen Rechtsrat. Insbesondere kann hierdurch die individuelle und umfassende Beratung im Einzelfall nicht ersetzt werden. Die Nutzung der Inhalte des Blogs und der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers, ein Auftragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Notar kommt hierdurch nicht zustande.