Unsere Leistungen

Notar Dr. von Hoyenberg und sein Team beraten Sie in allen Bereichen der notariellen Tätigkeit. Hierzu gehören insbesondere:

  • Das Grundstücksrecht, insbesondere Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen, Bauträgerverträge und die Aufteilung in Wohnungseigentum. Die Begründung und Veräußerung von Erbbaurechten gehört ebenso zu diesem Kerngebiet der Tätigkeit des Notars wie die Bestellung dinglicher Rechte, d.h. von Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten.
  • Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss von Unternehmensgründungen, Gesellschafts- und Hauptversammlungen, Geschäftsanteilsveräußerungen und Umstrukturierungen. Zum Gesellschaftsrecht gehört überdies das Recht der Unternehmensnachfolge und der Unternehmenskauf.
  • Das Erbrecht und die vorweggenommene Erbfolge, etwa Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge und Erbauseinandersetzungen, aber auch Schenkungs-, Versorgungs- und Übergabeverträge.
  • Das Ehe- und Familienrecht, insbesondere Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft sowie Adoptionen.
  • Vorsorgevollmachten und das gesamte Recht der Vorsorge, d.h. Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und notarielle General- und Vorsorgevollmachten.
  • Schlichtung und Mediation, etwa Scheidungsvereinbarungen, Nachlassauseinandersetzungen oder die Tätigkeit als Schiedsrichter.

Für die notarielle Tätigkeit fallen Kosten an. Diese sind vom Gesetzgeber fest vorgeben. Jeder Notar muss seine Kosten und Gebühren im Einklang mit dem Notar- und Gerichtskostengesetz abrechnen.